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   BGH, 13.11.1968 - I ZR 13/67   

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https://dejure.org/1968,7648
BGH, 13.11.1968 - I ZR 13/67 (https://dejure.org/1968,7648)
BGH, Entscheidung vom 13.11.1968 - I ZR 13/67 (https://dejure.org/1968,7648)
BGH, Entscheidung vom 13. November 1968 - I ZR 13/67 (https://dejure.org/1968,7648)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unabhängiger, selbstständiger Schutz von Zeichenbestandteilen in Abhängigkeit von der Auffassung beachtlicher Teile des Verkehrs - Beurteilung der Verwechslungsgefahr nach dem Gesamteindruck, den die vollständigen Bezeichnungen im Verkehr erwecken - Bedeutsamkeit der ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 11.11.1958 - I ZR 152/57

    Sinngehalt eines Zeichens und Verwechslungsgefahr

    Auszug aus BGH, 13.11.1968 - I ZR 13/67
    Denn ein solcher Schutz würde überhaupt nur dann eingreifen, wenn der Schutz des Klagezeichens über den Bereich gleichartiger Waren hinaus erstreckt werden sollte (BGHZ 28, 320 - Quick/Glück).
  • BGH, 17.02.1961 - I ZR 115/59

    "Almglocke" - "Almquell"

    Auszug aus BGH, 13.11.1968 - I ZR 13/67
    So können solche Ansprüche unter dem Gesichtspunkt des Serienzeichens bei Zeichen, die an und für sich im Verkehr nicht verwechselt werden, unter der doppelten Voraussetzung in Betracht kommen, daß die beiden Vergleichszeichen den gleichen Wortstamm ausweisen und daß dieser Stammbestandteil für die Betriebsstätte des rangbesseren Benutzers Hinweischarakter besitzt (BGH NJW 1968, 2191 - Pentavenon; BGHZ 34, 299, 301 [BGH 17.02.1961 - I ZR 115/59] - Almglocke).
  • BGH, 04.01.1963 - Ib ZR 95/61

    coffeinfrei

    Auszug aus BGH, 13.11.1968 - I ZR 13/67
    Wenn dieser, wie es hier der Fall ist, von der Wirkung der einzelnen Teile der Wortzeichen abhängt, so ist deren Wertung unvermeidlich und daher rechtlich zulässig (BGH GRUR 1963, 423, 424 zu Ziffer 1, 2 - coffeinfrei).
  • BGH, 22.05.1968 - I ZB 3/67

    Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt des Serienzeichens -

    Auszug aus BGH, 13.11.1968 - I ZR 13/67
    So können solche Ansprüche unter dem Gesichtspunkt des Serienzeichens bei Zeichen, die an und für sich im Verkehr nicht verwechselt werden, unter der doppelten Voraussetzung in Betracht kommen, daß die beiden Vergleichszeichen den gleichen Wortstamm ausweisen und daß dieser Stammbestandteil für die Betriebsstätte des rangbesseren Benutzers Hinweischarakter besitzt (BGH NJW 1968, 2191 - Pentavenon; BGHZ 34, 299, 301 [BGH 17.02.1961 - I ZR 115/59] - Almglocke).
  • BGH, 18.01.1955 - I ZR 142/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.11.1968 - I ZR 13/67
    Zutreffend weist das Berufungsgericht darauf hin, daß eine Herauslösung der Buchstabenfolge "oderm" unzulässig ist; denn erfahrungsgemäß sind zumindest für den klanglichen Gesamteindruck nicht aus dem sprachlichen Zusammenhang herausgerissene einzelne Buchstaben oder Buchstabengruppen sondern vielmehr die natürliche Silbengliederung und die Vokalfolge bestimmend (BGH GRUR 1955, 415 Arctuvan; GRUR 1962, 522, 523 - Ribana).
  • BGH, 05.04.1967 - Ib ZB 13/65

    Hinweischarakter als Stammbestandteil eines Serienzeichens - Entwicklung des

    Auszug aus BGH, 13.11.1968 - I ZR 13/67
    Das entspricht auch der Lebenserfahrung, wonach der Verkehr regelmäßig keine Buchstabenfolge willkürlich aus einem Wort herauslöst (vgl. BGH GRUR 1967, 660, 661 - Sirax).
  • BGH, 12.05.1965 - Ib ZR 59/63

    Unterlassung der Führung einer Firmenbezeichnung - Verwechslungsfähigkeit eines

    Auszug aus BGH, 13.11.1968 - I ZR 13/67
    Schließlich hätte das Berufungsgericht die Grundsätze des "Basoderm-Urteils" (GRUR 1965, 670) beachten müssen.
  • BGH, 29.09.1965 - Ib ZR 88/63

    Verwendung der Bezeichnung "multikord" - Beruteilung des Bestehens einer

    Auszug aus BGH, 13.11.1968 - I ZR 13/67
    Auch die abweichenden Bestandteile der beiden Zeichen "Kalo-" und "Sulfo-" drängen ihrer Art nach nicht den Schluß auf, "derm" sei Stammbestandteil und enthalte den Hinweis auf die Herkunft der Waren aus dem Unternehmen der Klägerin, wie dies in der wesentlich auf die tatrichterliche Würdigung abstellenden Entscheidung betreffend die Zeichen Normakord und Multikord (BGH GRUR 1966, 35, 36) angenommen worden war und wie dies bei Zahlen als Zusatzbestandteilen zu beurteilen sein könnte.
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